Das Strafverfahren
Ein Strafverfahren ist kein einzelner Vorgang, sondern eine Folge von Abschnitten mit unterschiedlichen Beteiligten und unterschiedlichen Befugnissen. Wer weiß, in welchem Abschnitt er sich befindet, versteht auch, wer gerade entscheidet.
Die Strafprozessordnung ordnet das Verfahren in Abschnitte, die aufeinander folgen und jeweils eine eigene Frage beantworten. Im Ermittlungsverfahren geht es darum, ob überhaupt genug für eine Anklage zusammenkommt. Im Zwischenverfahren prüft das Gericht diese Anklage, bevor sie zur Verhandlung führt. Erst in der Hauptverhandlung wird über Schuld und Strafe entschieden.
Quer dazu liegen zwei Themen, die in jedem Abschnitt auftauchen können: die Zwangsmaßnahmen, mit denen Ermittlungen durchgesetzt werden, und die Rechte, die dem Beschuldigten von Anfang an zustehen. Beide haben hier eine eigene Seite, weil sie sich nicht sinnvoll auf einen Abschnitt aufteilen lassen.
Das Ermittlungsverfahren
Wie ein Verfahren beginnt, wer es führt und wie es endet: mit Anklage, Strafbefehl oder Einstellung.
Zwangsmaßnahmen
Durchsuchung, Beschlagnahme, Festnahme, Haft: wer anordnet und welche Grenzen gelten.
Rechte des Beschuldigten
Schweigerecht, Verteidigerkonsultation, Akteneinsicht: was ab der ersten Vernehmung gilt.
Zwischenverfahren und Hauptverhandlung
Was nach der Anklage geschieht: Eröffnungsbeschluss, Hauptverhandlung, Urteil, Rechtsmittel.
Ohne Fundstelle
Diese Übersicht beschreibt den Regelfall des Verfahrens gegen Erwachsene nach der Strafprozessordnung. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz, für einzelne Verfahrensarten wie das Strafbefehlsverfahren gelten Besonderheiten. Welche Regeln in einer konkreten Sache greifen, lässt sich hier nicht beurteilen.