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Verfahrensgang Informationsportal zum Strafrecht

Wie ein Strafverfahren abläuft, mit dem Paragrafen zu jeder Aussage. Keine Kanzlei, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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Informationsportal zum Strafrecht

Wie ein Strafverfahren abläuft.

Von der ersten Vorladung bis zum Urteil: was in welchem Abschnitt geschieht, wer dort entscheiden darf und an welchem Paragrafen das hängt.

§ 136 Abs. 1 StPO

Wenn gegen Sie ermittelt wird: Sie müssen zur Sache nichts sagen. Vor der ersten Vernehmung ist Ihnen zu eröffnen, welche Tat Ihnen zur Last gelegt wird. Zugleich ist Ihnen mitzuteilen, dass es Ihnen freisteht, sich zu äußern oder nicht auszusagen, und dass Sie jederzeit einen Verteidiger Ihrer Wahl befragen dürfen, auch schon vor der Vernehmung.

Ohne Fundstelle

Auf dieser Seite steht keine Telefonnummer, und das ist Absicht. Hier gibt es keine Kanzlei, keine Zulassung und keinen Notdienst. Eine Nummer an dieser Stelle würde Sie in dem Moment ins Leere führen, in dem es auf Stunden ankommt. Welche Wege zu einer Verteidigung es wirklich gibt, steht weiter unten.

Betontreppenhaus mit hohem Fensterband, hartes Seitenlicht auf den Stufen

Drei Lagen, und was das Gesetz dazu sagt

Vorladung, Durchsuchung, Festnahme. Diese Seite beschreibt, was in diesen Lagen geregelt ist. Was Sie tun sollen, kann Ihnen nur jemand sagen, der Ihre Akte kennt.

Leerer Behördenflur mit Linoleumboden, Morgenlicht aus einem Seitenfenster

Vorladung

Eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter begründet keine Pflicht, dort zu erscheinen. Eine Ladung der Staatsanwaltschaft verpflichtet zum Erscheinen, nicht zur Aussage.

§ 163a Abs. 3 StPO

Der Beschuldigte ist verpflichtet, auf Ladung vor dem Staatsanwalt zu erscheinen. Für eine Ladung durch die Polizei sieht die Strafprozessordnung eine solche Pflicht nicht vor. Und selbst wo eine Pflicht zu erscheinen besteht, ist sie keine Pflicht, sich zur Sache zu äußern.

Treppenhaus eines Wohnhauses mit geschlossener Wohnungstür im Halbdunkel

Durchsuchung

Eine Durchsuchung ordnet grundsätzlich das Gericht an. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen sie selbst anordnen.

§§ 105, 107 StPO

Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden. Wer betroffen ist, kann nach Abschluss eine schriftliche Mitteilung mit dem Grund der Durchsuchung und ein Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände verlangen.

Nasse Straße bei Nacht, Lichtkegel einer Laterne auf dem Asphalt

Festnahme

Wer vorläufig festgenommen wird, ist dem Richter vorzuführen. Untersuchungshaft setzt einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus.

§ 128 Abs. 1, § 112 Abs. 1 StPO

Der Festgenommene ist unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Richter des nächsten Amtsgerichts vorzuführen. Untersuchungshaft darf nur angeordnet werden, wenn dringender Tatverdacht und ein Haftgrund bestehen und sie zur Bedeutung der Sache und zur erwartbaren Strafe nicht außer Verhältnis steht.

Langes Fensterband in einer Betonwand, Gegenlicht am späten Nachmittag

Schweigen ist ein Recht. Es wird Ihnen nicht angelastet.

§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO

Vor der Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, dass es ihm freisteht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Aus dem vollständigen Schweigen eines Beschuldigten dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine für ihn nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Ohne Fundstelle

Diese Seite darf Ihnen nicht sagen, ob Sie in Ihrer Sache schweigen sollen. Sie darf Ihnen sagen, dass Sie es dürfen. Das eine wäre Rechtsberatung im Einzelfall, das andere ist der Wortlaut des Gesetzes.

Das Verfahren in vier Abschnitten

Jeder Abschnitt erklärt, wer dort entscheidet, was geschehen darf und wo die Grenzen liegen.

Zur Ortsangabe

Cottbus steht im Domainnamen. In dieser Region sind das Amtsgericht Cottbus, das Landgericht Cottbus und die Staatsanwaltschaft Cottbus örtlich zuständig, Rechtsmittelgericht ist das Brandenburgische Oberlandesgericht. Ein Büro, eine Sprechstunde oder eine Anschrift gibt es hier nicht: der Anbieter dieser Seite sitzt in Hannover und ist keine Kanzlei.

Langer leerer Gang mit Betonwänden, Licht fällt von der Seite ein
Wege in einem Verfahren sind lang. Der erste ist der wichtigste.

Der Weg zu einer Verteidigung

Was diese Seite kann, ist erklären. Vertreten darf nur, wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen ist. Die Strafprozessordnung kennt dafür drei Wege, und sie stehen hier mit ihrem Paragrafen.

§ 137 Abs. 1 StPO

Wahlverteidigung. Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen. Die Auswahl trifft er selbst.

§ 140 StPO

Notwendige Verteidigung. In den dort aufgezählten Fällen, etwa bei einer Hauptverhandlung vor dem Landgericht oder bei vollzogener Untersuchungshaft, muss ein Verteidiger mitwirken. Ist keiner da, wird einer bestellt.

§ 142 Abs. 5 StPO

Eigene Benennung. Vor der Bestellung ist dem Beschuldigten Gelegenheit zu geben, innerhalb einer zu bestimmenden Frist einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. Pflichtverteidigung heißt nicht, dass jemand anderes für Sie auswählt.

Ohne Fundstelle

Wie man jemanden findet. Die Rechtsanwaltskammer Brandenburg führt das Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltskammer ein bundesweites amtliches Verzeichnis. In vielen Regionen gibt es zusätzlich einen anwaltlichen Notdienst. Diese Seite nennt dazu bewusst weder Nummern noch Adressen: was hier nicht selbst geprüft wurde, steht hier auch nicht.

Leere Vorhalle mit Betonstützen, Tageslicht fällt durch eine Fensterfront

Was jetzt hilft, steht nicht auf dieser Seite

Wenn gegen Sie ermittelt wird, entscheidet sich vieles früh: bevor Akteneinsicht möglich war und bevor jemand weiß, was in der Akte steht. Deshalb endet diese Seite nicht mit einem Angebot, sondern mit dem, was zählt.

§ 136 Abs. 1 StPO

Sagen Sie zur Sache nichts, bevor eine Verteidigung eingeschaltet ist. Das Recht dazu steht im Gesetz und gilt von der ersten Vernehmung an.

§ 147 StPO

Akteneinsicht läuft über den Verteidiger. Er ist befugt, die Akten einzusehen. Ein Beschuldigter ohne Verteidiger erhält nach Absatz 4 nur unter engeren Voraussetzungen Zugang. Ohne Kenntnis der Akte lässt sich nicht beurteilen, was eine Äußerung bewirkt.

§ 140 StPO

Pflichtverteidigung ist kein zweitklassiger Weg. In den Fällen der notwendigen Verteidigung wird ein Verteidiger bestellt, auch wenn Sie ihn nicht selbst bezahlen können. Benennen dürfen Sie ihn nach § 142 Abs. 5 StPO trotzdem selbst.

Ohne Fundstelle

Diese Seite ist keine Kanzlei. Hier ist niemand zugelassen, der verteidigen dürfte. Wer eine Verteidigung sucht, findet sie über die Rechtsanwaltskammer Brandenburg, über das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer oder über den anwaltlichen Notdienst seiner Region.

Häufige Fragen

Vier Fragen, die auf dieser Seite regelmäßig ankommen, und was sich dazu ehrlich sagen lässt.

Kann ich hier eine Verteidigerin oder einen Verteidiger beauftragen?
Nein. Verfahrensgang ist ein Informationsportal und keine Kanzlei. Hier ist niemand als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen, und es werden keine Mandate übernommen. Die Wege zu einer Verteidigung stehen im Abschnitt Der Weg zu einer Verteidigung.
Warum steht auf dieser Seite keine Telefonnummer?
Weil hinter ihr niemand säße, der verteidigen darf. Wer nach einer Vorladung oder einer Durchsuchung sucht, steht oft unter Zeitdruck. Eine Nummer auf einer Seite ohne Anwalt kostet in dieser Lage genau das, was am knappsten ist. Die Geschäftsnummer des Anbieters steht ausschließlich im Impressum, und über sie erfolgt keine Rechtsauskunft.
Nennt diese Seite Strafmaße, Fristen oder Erfolgsaussichten?
Nur, soweit sie im Gesetz stehen, und dann mit der Fundstelle und dem Stand des Beitrags. Es gibt hier keine Freispruchquoten, keine Referenzfälle und keine Einschätzung, wie eine bestimmte Sache ausgeht. Solche Zahlen wären erfunden.
Wer schreibt die Beiträge?
Eine Redaktion, die Gesetzestexte für Nichtjuristen aufbereitet. Sie besteht nicht aus Juristinnen und Juristen, und die Beiträge geben das auch nicht vor. Mehr dazu auf der Redaktionsseite.